Nach den im April 2015 veröffentlichten Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten sollen anlasslos die Telefon- und Internet-Daten von Bundesbürgern gespeichert werden, und das, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 entschieden hat, dass die Vorratsdatenspeicherung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist. “Egal was behauptet wird, die Vorratsdatenspeicherung schafft keine Sicherheit, selbst ihre Hilfe bei der Aufklärung von schweren Verbrechen ist nicht schlüssig nachgewiesen“, so die stellvertretende Kreisvorsitzende Stefanie Liepins.
Dass die Vorratsdatenspeicherung nicht vor terroristischen Übergriffen schützt, habe sich Anfang des Jahres in Frankreich, bei dem Terroranschlag auf das Satiremagazin “Charlie Hebdo gezeigt”. Der SPD-Vorstand erhält bei seiner Position Rückendeckung von den Mitgliedern aus dem Kreis, viele Ortsvereine unterstützen den Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Lars Barteit: „Wir rufen den Parteikonvent und die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich dazu auf gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen.“
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