Bundestagsfraktion
17.03.2023 in Bundestagsfraktion
In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer und größer geworden. Das lag vor allem an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten*. Deshalb schaffen wir die jetzt ab!
Der Bundestag bekommt eine feste Größe von 630 Abgeordneten, die auch nicht mehr überschritten werden kann.
Dieses neue Wahlrecht betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Es ist einfacher und gerechter. Es schafft die einseitige Bevorteilung der CSU durch unausgeglichene Überhangmandate im bisherigen Wahlrecht ab. Endlich! Das war die vergangenen 16 Jahre wegen der Regierungsbeteiligung von CDU/CSU nicht möglich. Doch heute sind wir in der Fortschrittskoalition endlich diesen historischen Schritt gegangen und schaffen eine wirksame Verkleinerung des Bundestags.
*Überhang- und Ausgleichsmandate? Bitte was schaffen wir da ab?
Überhangmandate erhalten Abgeordnete, die aufgrund ihres Direktmandats in den Bundestag einziehen konnten, obwohl ihrer Partei nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich nicht so viele Sitze im Parlament zugestanden hätten. Damit das Kräfteverhältnis im Bundestag durch diese Überhangmandate nicht verzerrt wird, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate. Heißt, die anderen Parteien dürfen dann ebenfalls weitere Kandidierende ins Parlament schicken, damit das Verhältnis wieder das Wahlergebnis abbildet. Der aktuelle Bundestag hatte deshalb 138 Abgeordnete mehr als vorgesehen.
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