04.11.2022 in Bundespolitik

Weitere Entlastung bei Energiekosten

 

200 Milliarden Euro. Diese Summe stellen wir bereit, um bei den stark gestiegenen Energiekosten unter anderem mit einer Strom- und Gaspreisbremse zu unterstützen. Jetzt haben sich Bund und Länder auf erste Eckpunkte dazu geeinigt. Sie sollen unter anderem für Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen gelten. Das ist geplant:

--> In einer ersten Soforthilfe übernimmt der Bund den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember. Das hat die Bundesregierung gestern beschlossen.
--> Mit dieser Dezemberhilfe überbrücken wir die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse, die spätestens zum 1. März 2023, möglichst aber schon rückwirkend zum 1. Februar 2023 kommen soll. Sie sieht einen maximalen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vor. Bei Fernwärme 9,5 Cent.
--> Die Strompreisbremse soll möglichst zum 1. Januar 2023 greifen. Geplant ist hier ein maximaler Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
--> Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa auch für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen.

In den nächsten Wochen werden wir uns mit diesen Punkten intensiv im Parlament beschäftigen. Hier werden wir uns auch für eine gerechte Lösung für diejenigen einsetzen, die mit Öl und Holzpellets heizen.

Wir lassen niemanden alleine. Deutschland packt das!

04.11.2022 in Bundespolitik

Soforthilfe: Bund übernimmt Dezember-Abschlag

 

Der Winter steht vor der Tür. Und damit steigt auch die finanzielle Belastung der hohen Energiekosten. Damit niemand das alleine stemmen muss, wird der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember übernehmen. Das hat die Bundesregierung beschlossen und kommt jetzt bald ins Parlament. Und so soll es aussehen:

Man bekommt entweder die für Dezember veranschlagte Abschlagszahlung erst gar nicht von Eurem Gasanbieter abgebucht oder der Abschlag wird zwar abgebucht, aber unverzüglich wieder zurückerstattet. Das hängt vom jeweiligen Energielieferanten ab. In beiden Fällen soll das automatisch passieren.

Wenn man keinen direkten Vertrag mit einem Energielieferanten habt, sondern der Verbrauch von Gas oder Fernwärme über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet wird, erhält man die Entlastung von seinen Vermieter:innen im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Auch hier soll gelten: Das läuft automatisch ohne Antrag.

Wir lassen niemanden alleine. Mit der Dezember-Hilfe machen wir einen wichtigen Schritt, bevor im kommenden Jahr die Strom- und Gaspreisbremsen an den Start gehen. Deutschland packt das!
 

28.10.2022 in Bundespolitik

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten!

 

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. ????

Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns letzte Woche im Bundestag gekümmert.

 

Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?

Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.

 

Wer hat Anspruch?

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

 

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?

Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

14.10.2022 in Bundespolitik

Das neue Wohngeld kommt!

 

Das neue Wohngeld kommt! Ab dieser Woche beraten wir darüber im Bundestag, noch im Herbst wollen wir das neue Wohngeld beschließen. Ab dem 1.1.2023 soll die Reform in Kraft treten.

Moment, Wohngeld? Was war das noch gleich?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn man diese nicht aus eigener Kraft schultern kann. Ob und wie Ihr Anspruch habt, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Ob Ihr beim aktuellen Wohngeld antragsberechtigt sein, könnt Ihr aber auf der Website des Bundesbauministeriums über den Wohngeldrechner erfahren. Wichtig: Der Rechner bezieht sich (noch) nicht auf das neue Wohngeld, hier ist noch ein wenig Geduld gefragt!

Und das soll sich mit dem neuen Wohngeld Plus bald ändern:

---> Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten. In Zahlen: statt 600.000 profitieren künftig 2 Millionen Haushalte.

---> Wir entlasten mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente bei steigenden Wohnkosten. Die Heizkostenkomponente hilft langfristig gegen die hohen Energiepreise, die Klimakomponente federt zusätzliche Kosten aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau ab. So erhöhen wir das Wohngeld im Schnitt von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent!
 

14.10.2022 in Bundespolitik

Das neue Bürgergeld

 

Mit dem Bürgergeld überwinden wir Hartz IV und bringen den Sozialstaat auf die Höhe der Zeit! Nun beraten wir den Gesetzentwurf zum Bürgergeld im Bundestag.

Zum 1.1.2023 soll das Bürgergeld an den Start gehen. Damit setzen wir eines der wichtigsten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und geben den Menschen Sicherheit und die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben – auch dann, wenn es mal nicht so läuft! 
Was macht das Bürgergeld besser als Hartz IV? Mit dem Bürgergeld geben wir Menschen mehr Sicherheit, wenn sie in eine schwierige Lebenslage geraten. Wer Hilfe braucht, muss keine Angst mehr haben, sofort die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren.
Mit einer Karenzzeit für Wohnen und (angemessenes) Vermögen in den ersten zwei Jahren sorgen wir dafür, dass alles erstmal bleiben kann wie gewohnt. Das hilft Betroffenen, wieder auf die Füße zu kommen. Außerdem werden die Regelsätze deutlich erhöht. Preisentwicklungen werden schneller berücksichtigt. Damit wird das Bürgergeld krisenfester. 
Ganz wichtig: Wir bringen Menschen mit dem Bürgergeld besser und gezielter in Arbeit! Aus- und Weiterbildungen werden beispielsweise mit finanziellen Anreizen wie einem monatlichen Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus unterstützt. Mit einem neuen Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir Menschen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Arbeit bedeutet nämlich auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Denn es gilt: Menschen wollen arbeiten – das berücksichtigt das neue Bürgergeld. 
 

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