Weitere Entlastung bei Energiekosten

Veröffentlicht am 04.11.2022 in Bundespolitik

200 Milliarden Euro. Diese Summe stellen wir bereit, um bei den stark gestiegenen Energiekosten unter anderem mit einer Strom- und Gaspreisbremse zu unterstützen. Jetzt haben sich Bund und Länder auf erste Eckpunkte dazu geeinigt. Sie sollen unter anderem für Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen gelten. Das ist geplant:

--> In einer ersten Soforthilfe übernimmt der Bund den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember. Das hat die Bundesregierung gestern beschlossen.
--> Mit dieser Dezemberhilfe überbrücken wir die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse, die spätestens zum 1. März 2023, möglichst aber schon rückwirkend zum 1. Februar 2023 kommen soll. Sie sieht einen maximalen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vor. Bei Fernwärme 9,5 Cent.
--> Die Strompreisbremse soll möglichst zum 1. Januar 2023 greifen. Geplant ist hier ein maximaler Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
--> Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa auch für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen.

In den nächsten Wochen werden wir uns mit diesen Punkten intensiv im Parlament beschäftigen. Hier werden wir uns auch für eine gerechte Lösung für diejenigen einsetzen, die mit Öl und Holzpellets heizen.

Wir lassen niemanden alleine. Deutschland packt das!

 

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